Marius Fraenzel
2003-08-14 15:31:25 UTC
Gerade bekomme ich die Neuübersetzung von Flauberts "Bouvard und
Pécuchet" in die Hand:
Flaubert, Gustave: Bouvard und Pecuchet.
Aus d. Französ. neu übers., annotiert u. m. einem Nachw. vers. v.
Hans-Horst Henschen. Die Andere Bibliothek Bd.222. 2003. 493 S. 22 cm.
Gebunden. 634gr.
ISBN: 3-8218-4536-8, KNO-NR: 11 21 42 04
-EICHBORN-
30.00 EUR - 58.00 sFr
Dem Büchlein liegt ein Zettel bei:
| ERRATA
|
|Gustave Frlaubert, Bouvard und Pécuchet
|
|Der Verlag weist darauf hin, daß die
|Abbildungen auf den Seiten 419, 425, 426,
|445, 448, 451 aufgrund des Urteils des
|LandgerichtsFrankfurt/M. vom 09.07.2003,
|das der Übersetzer gegen den Verlag
|erwirkte, geschwärzt werden mußten.
|
| Eichborn Verlag
Nun sind die Abbildungen, die sich sämtlich im Kommentar zum Text
befinden, in meiner Ausgabe zwar geweißt worden, sprich mit einem
weitgehend lichtdichten weißen Papier überklebt, dennoch wüßte ich
gern, was der Inhalt des Streits zwischen Übersetzer und Verlag war.
Kann man solche Urteile online einsehen? Oder weiß jemand über diesen
Streit Bescheid? Gab es eine Föeton-Meldung, die an mir
vorbeigerauscht ist?
Für Eure Hinweise danke ich im voraus.
Gruß, Marius
Pécuchet" in die Hand:
Flaubert, Gustave: Bouvard und Pecuchet.
Aus d. Französ. neu übers., annotiert u. m. einem Nachw. vers. v.
Hans-Horst Henschen. Die Andere Bibliothek Bd.222. 2003. 493 S. 22 cm.
Gebunden. 634gr.
ISBN: 3-8218-4536-8, KNO-NR: 11 21 42 04
-EICHBORN-
30.00 EUR - 58.00 sFr
Dem Büchlein liegt ein Zettel bei:
| ERRATA
|
|Gustave Frlaubert, Bouvard und Pécuchet
|
|Der Verlag weist darauf hin, daß die
|Abbildungen auf den Seiten 419, 425, 426,
|445, 448, 451 aufgrund des Urteils des
|LandgerichtsFrankfurt/M. vom 09.07.2003,
|das der Übersetzer gegen den Verlag
|erwirkte, geschwärzt werden mußten.
|
| Eichborn Verlag
Nun sind die Abbildungen, die sich sämtlich im Kommentar zum Text
befinden, in meiner Ausgabe zwar geweißt worden, sprich mit einem
weitgehend lichtdichten weißen Papier überklebt, dennoch wüßte ich
gern, was der Inhalt des Streits zwischen Übersetzer und Verlag war.
Kann man solche Urteile online einsehen? Oder weiß jemand über diesen
Streit Bescheid? Gab es eine Föeton-Meldung, die an mir
vorbeigerauscht ist?
Für Eure Hinweise danke ich im voraus.
Gruß, Marius
--
"Man hätte mich fragen können, bevor man sich auf meine Kosten lustig
macht." -- Nadja Abd el Farrag
"Man hätte mich fragen können, bevor man sich auf meine Kosten lustig
macht." -- Nadja Abd el Farrag